Website ohne Impressum: wann es teuer wird
Von Promptbau, Stand 25. Oktober 2026
Wer ein Impressum braucht, was hineingehört und warum gerade Baukasten- und KI-Seiten oft eins vergessen.
Wer ein Impressum braucht
Jede geschäftsmäßige Website braucht ein Impressum, so steht es in § 5 des Digitale-Dienste-Gesetzes. Geschäftsmäßig ist schon, wer regelmäßig Leistungen anbietet, auch nebenberuflich oder ohne großen Umsatz.
Vereine brauchen ebenfalls eins. Rein private Seiten, etwa eine Hochzeitswebsite nur für Gäste, meist nicht. Sobald Werbung oder Verkauf ins Spiel kommt, ändert sich das.
Was hineingehört
Name und ladungsfähige Anschrift, also kein Postfach. Dazu eine schnelle Kontaktmöglichkeit, in der Regel E-Mail und Telefon.
Je nach Fall kommen Registereintrag, Umsatzsteuer-ID, Aufsichtsbehörde oder Kammer dazu. Bei Handwerkern zum Beispiel die Handwerkskammer.
Was passiert, wenn es fehlt
Ein fehlendes oder unvollständiges Impressum kann abgemahnt werden, meist von Mitbewerbern oder Verbänden. Dazu kommen Anwaltskosten, die schnell mehrere Hundert Euro betragen.
Zusätzlich droht ein Bußgeld. Viel häufiger ist aber die Abmahnung, weil sie sich für den Absender lohnt.
Warum es so oft fehlt
Baukästen und KI-Werkzeuge bauen, was man verlangt. Wer nicht ausdrücklich nach Impressum und Datenschutz fragt, bekommt keins.
Bei unseren Websites für Firmen und Vereine ist beides fest eingeplant. Die Angaben fragen wir im Fragebogen ab, damit nichts fehlt.